| Zeitplan im Überblick | |
| 2025 – 2026 | Übergangsregelung für alle Rechnungsaussteller |
| 2027 | E-Rechnungspflicht für Rechnungsaussteller mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz |
| 2028 | E-Rechnungspflicht für alle betroffenen inländischen B2B-Umsätze (Ausnahme: Kleinunternehmer) |
| Zeitraum | Regelung |
| bis 31.12.2026 | elektronische Bekanntgabe setzt grundsätzlich voraus, dass der Steuerpflichtige bzw. sein Empfangsbevollmächtigter bereits zugestimmt hat |
| ab 1.1.2027 | die elektronische Bekanntgabe wird insbesondere bei elektronisch eingereichten Steuererklärungen zum Regelfall |
| aktives ELSTER-Konto | Bescheid kann ohne erneute ausdrückliche Einwilligung elektronisch bereitgestellt werden |
| kein aktives ELSTER-Konto | grundsätzlich weiterhin postalische Bekanntgabe |
| Papier gewünscht | Steuerpflichtiger kann eine einmalige oder dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen |