Monika Seebald
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Rechtsanwältin Monika Seebald studierte von 1998 bis 2003 Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes, Saarbrücken und absolvierte nach dem Referendariat im Bezirk des Saarländischen Oberlandesgerichtes Saarbrücken im Sommer 2006 ihr zweites juristisches Staatsexamen. Durch ihre mehrjährige, schon während ihres Referendariats begonnene Tätigkeit in einer überwiegend verkehrsrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei erwarb sie umfangreiche Kenntnisse insbesondere im Bereich des Verkehrsrechts, bevor sie zu Beginn des Jahres 2007 zur Verstärkung unseres verkehrs- und familienrechtlichen Dezernates in unsere Kanzlei wechselte.
Gegenstand ihrer verkehrsrechtlichen Tätigkeit ist überwiegend die außergerichtliche als auch gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen, wie etwa Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschäden, sowie die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen. Rechtsanwältin Monika Seebald vertritt darüber hinaus die Interessen unserer Mandanten in Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafverfahren. Zu einem weiteren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit gehört die außergerichtliche Interessenvertretung unserer Mandanten im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung, sowie deren Durchsetzung vor Gericht. Seit 2010 ist sie berechtigt, die Berufsbezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Seit 2012 ist sie außerdem berechtigt, die Berufsbezeichnung „Fachanwältin für Verkehrsrecht” zu führen.